1. Anwendbarkeit; Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf von Instrumenten, Geräten und Verbrauchsmaterialien („Produkte“) durch uns an den Käufer unserer Produkte („Kunde“) regeln. Diese Bedingungen und das dazugehörige Angebot, die Verkaufsbestätigung, der Frachtbrief und/oder das Rechnungsdokument (zusammen der „Vertrag“) bilden die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Erklärungen, Zusicherungen und Mitteilungen, gleichgültig davon, ob in schriftlicher oder mündlicher Form. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen formularmässigen Bedingungen, Standardbedingungen oder sonstigen Bedingungen, die (i) in der Bestellung des Kunden oder einem anderen zur Bestellung von Produkten verwendeten Dokument und/oder (ii) der Beschaffungsplattform eines Drittanbieters festgelegt sind, die hiermit in ihrer Gesamtheit abgelehnt werden und nichtig und hinfällig sind. Die Auftragserfüllung und die Abwicklung der Bestellung des Kunden gelten nicht als Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Kunden und sind nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen geeignet und die Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
Zur Angebotsannahme durch den Kunden ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen notwendig und die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen wird ab Aufgabe der Bestellung durch den Kunden bei uns automatisch angenommen.
2. Preisstellung
2.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, halten wir uns an alle angebotenen Preise dreissig (30) Tage ab Angebotsdatum gebunden. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen, im ursprünglichen Lieferland zu entrichtenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders angegeben, werden dem zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preis die Vertriebs-, Fracht-, Abfertigungs- und/oder Einbaukosten hinzugerechnet. Die Preise unterliegen einer Anpassung aufgrund der Spezifikationen, Mengen, Rohstoffe, Produktionskosten, Versandkonditionen (insbesondere für den Versand in ein anderes Land als das ursprüngliche Land des Lieferortes), Lieferverzögerungen beim Kunden oder anderen Bedingungen, die nicht Teil des ursprünglichen Angebots waren.
2.2 Einmal aufgegebene Bestellungen können nicht storniert werden, es sei denn, wir stimmen einer solchen Stornierung schriftlich zu und der Kunde übernimmt alle anfallenden Stornierungs- und/oder Aufstockungskosten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Der Kunde zahlt alle in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum unserer Rechnung. Die Zahlungen sind, ohne Abzug, direkt an uns zu leisten.
3.2 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles durch den Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem offiziellen Leitzins der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen. Die Berechnung von Verzugszinsen lässt andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die uns möglicherweise zur Verfügung stehen, unberührt.
3.3 Die Verrechnung oder Ausübung eines etwaigen gesetzlichen Retentionsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts wegen von uns bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Ausübung eines Retentionsrechts ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche des Bestellers nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4 Prüfung und Abnahme
4.1 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang (die „Inspektionsfrist“) schriftlich bei uns anzuzeigen, dass die versandten Produkte „fehlerhafte Produkte“ darstellen und beanstandet werden. Unter „fehlerhaften Produkten“ wird ausschliesslich Folgendes verstanden: (i) das ausgelieferte Produkt weicht von dem in der Bestellung des Kunden bezeichneten Produkt ab; oder (ii) das Produkt ist augenscheinlich beschädigt. Die Produkte gelten als vom Kunden abgenommen, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Revvity innerhalb der Inspektionsfrist schriftlich über fehlerhafte Produkte und legt die entsprechenden, von Revvity geforderten schriftlichen Nachweise vor.
Erhält der Kunde Produkte, bei denen im Rahmen der Erstprüfung keine Mängel oder Abweichungen erkennbar sind oder deren Mängel oder Abweichungen erst nach Ablauf der Inspektionsfrist entdeckt/festgestellt werden, unterliegen diese Produkte der in Abschnitt 8 genannten, von Revvity übernommenen Garantie und für sie wird keine Gewährleistung im Sinne des Obligationenrechts (OR) übernommen.
4.2 Informiert der Kunde Revvity innerhalb der Inspektionsfrist schriftlich über fehlerhafte Produkte, wird Revvity diese fehlerhaften Produkte nach eigenem Ermessen (i) ersetzen oder (ii) die für diese fehlerhaften Produkte geleisteten Zahlungen gutschreiben oder zurückerstatten. Revvity vergibt an den Kunden eine Retourennummer zu, die der Rücksendeverpackung beigefügt sein muss, damit die Rücksendung angenommen werden kann. Der Kunde sendet die fehlerhaften Produkte auf unsere Kosten an die von uns angegebene Empfangsstelle. Machen wir von der Option zum Austausch fehlerhafter Produkte Gebrauch, senden wir dem Kunden die ersetzten Produkte nach Eingang der Sendung mit den fehlerhaften Produkten an den Lieferort (wie in Abschnitt 5.2 unten festgelegt). Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die in diesem Abschnitt aufgeführten Abhilfemassnahmen die alleinigen Rechtsbehelfe des Kunden im Falle der Lieferung fehlerhafter Produkte sind. Der Kunde haftet für Aufstockungsgebühren, wenn es sich bei den an uns zurückgesandten Produkten nicht um fehlerhafte Produkte handelt.
4.3 Ausser in den vertraglich vorgesehenen Fällen hat der Kunde kein Recht auf die Rückgabe von Produkten an Revvity.
5 Lieferung, Verpackung und Verlustrisiko
5.1 Die Lieferung der Bestellungen erfolgt «Geliefert verzollt» (benannter Bestimmungsort) (DDP - Incoterms 2010) und kann eine Frachtabwicklungs- und Bearbeitungsgebühr zur Deckung der Kosten für Abholung, Transport, Versicherung und Lieferung enthalten.
5.2 Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Strassenniveau, bis zur Haustür beim Kunden oder jede anderen im Vertrag angegebenen Lieferadresse („Übergabestelle“).
5.3 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Lieferfristen und -termine Richtwerte und stehen unter dem Vorbehalt unseres Zeitplans der Verfügbarkeit. Wir bemühen uns, in angemessener Weise sicherzustellen, dass die angegebenen Liefertermine eingehalten werden. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Nichteinhaltung der angegebenen Liefertermine oder für Verzögerungen bei der Erfüllung des Vertrages aufgrund von unverschuldeten Verzögerungen (im Sinne von Ziffer 14.4). Der Kunde wird so früh wie möglich über den Beginn und das Ende dieser unverschuldeten Verzögerungen informiert.
5.4 Vorbehältlich unserer internen Verfahren und der erforderlichen Genehmigungen können wir Teillieferungen vornehmen.
6. Steuern
6.1 Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die auf oder für die an den Kunden verkauften Produkte erhoben oder veranlagt werden, insbesondere aller anfallenden Umsatz- und Mehrwertsteuern.
6.2 Behauptet der Kunde, dass ein Geschäft nicht einer solchen Besteuerung unterliegt oder dass wir nicht verpflichtet sind, eine solche Steuer zu erheben, hat er uns alle Unterlagen zur Untermauerung eines solchen Vorbringens vorzulegen und uns die Möglichkeit einzuräumen, jede von uns möglicherweise getroffene Entscheidung, solche Steuern nicht zu erheben, entsprechend zu dokumentieren. Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle Kosten und Massnahmen, die als Folge unserer Abhängigkeit von den Erklärungen und Unterlagen des Kunden anfallen bzw. ergriffen werden und hält uns diesbezüglich in vollem Umfang schadlos.
7. Installation und Standortvorbereitung
7.1 Die Installation von Produkten ist nur dann im Kaufpreis inbegriffen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich angegeben ist. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt der Einbau nur in dem Land, in dem die Produkte ursprünglich ausgeliefert wurden.
7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, für geeignete Umgebungsbedingungen am Standort zu sorgen und die erforderlichen Dienste wie vertraglich vorgesehen bereitzustellen und alle sonstigen Vorbereitungen zu treffen, die für das Auspacken und den Transport der Produkte zu ihrem jeweiligen Verwendungsort erforderlich sind.
Sollte dies nicht geschehen, wird eine Servicegebühr verrechnet, um die verlorene Arbeitszeit der für Lieferung und Installation tätigen Kundendienstmitarbeiter zu decken. Müssen Installationsleistungen auf einem Computersystem des Kunden vorgenommen werden, trägt dieser die volle Verantwortung für die Durchführung einer angemessenen Datensicherung, um die Integrität der vorhandenen Daten sicher zu stellen.
Sollte es Revvity nicht möglich sein, die erforderlichen Installationsarbeiten innerhalb von drei (3) Monaten nach Versand des Produktes auszuführen, weil der Kunde nicht in der Lage ist, den Standort den Erfordernissen entsprechend vorzubereiten, hat der Kunde eventuell zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit den notwendigen Updates für Hardware, Software und Firmware zu tragen. Kundenseitig verursachte Verzögerungen der Installation führen nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängel- und Mängelfolgeansprüche.
7.3 Hiermit verpflichtet sich der Kunde, sein Betriebsgelände und seine Räumlichkeiten in sicherem Zustand zu erhalten und alle geltenden Gesetze und Regelwerke zum Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten. Er erkennt hiermit die volle Verantwortung für alle Schäden oder Verletzungen an, die dem zur Lieferung und Installation eingesetzten Personal während des Aufenthalts auf dem Firmengelände des Kunden entstehen sowie für jegliche Haftung, die aufgrund von Arbeiten entsteht, die von diesem Personal auf dem Firmengelände des Kunden ausgeführt werden, soweit diese nicht ausschliesslich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des zur Lieferung und Installation eingesetzten Personals beruhen.
7.4 Die Rechnungslegung erfolgt, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Zeit- und Materialaufwand. Von uns werden Vergütung für Arbeits-, Reise- und Wartezeiten nach dem jeweils geltenden Stundensatz sowie weitere in der Auftragsbestätigung aufgeführte Kosten in Rechnung gestellt.
7.5 Der Kunde hat die Abnahme der Installationsleistungen schriftlich zu erklären. Abnahmepflichtige Installationsleistungen gelten zwei (2) Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten als vom Kunden abgenommen, falls dieser innerhalb dieser Frist keine Mängel an der Installation gemeldet hat.
8. Eingeschränkte Garantie
Die unter Ziffer 8 beschriebenen Garantien sind die im Zusammenhang mit den hierunter bereitgestellten Produkten von uns allein und ausschliesslich zuerkannten Garantien und gelten nur für den Kunden als ursprünglichen Käufer. Die „Garantiefrist“ ist der Zeitraum der gültigen Gewährleistung für jede der nachstehend aufgeführten Gewährleistungen.
8.1 Instrumente und Geräte. Revvity garantiert, dass die gelieferten Instrumente und Geräte im Wesentlichen den zum Versanddatum veröffentlichten Revvity-Produktspezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, vorausgesetzt, das Produkt wird normal, sach- und bestimmungsgemäss verwendet. Für gebrauchte, umgebaute und generalüberholte Produkte sowie für Produkte aus zweiter Hand wird keine Gewährleistung erteilt. Sofern im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, beträgt die Garantiefrist (i) ein (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung an den Kunden oder (ii), wenn das Produkt von unseren zertifizierten Servicetechnikern installiert werden muss, ein (1) Jahr ab dem Datum der Installation oder (y) fünfzehn (15) Monate ab dem Datum, an dem wir das Produkt an den Kunden versenden, je nachdem, welcher Frist früher abläuft. Diese Gewährleistung gilt nur für Produkte, die im Land der ursprünglichen Lieferung installiert werden.
8.1.1 Ersatzteile. Teile, die im Rahmen einer Reparatur innerhalb der Garantie ausgetauscht wurden, können von Revvity behalten werden und sind nach der Reparatur bzw. dem Austausch alleiniges und exklusives Eigentum von Revvity. Wir garantieren die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für (i) die verbleibende Laufzeit der ursprünglichen Garantiefrist für das Produkt, in dem das Teil eingebaut ist, oder (ii) neunzig (90) Tage ab dem Datum des Austauschs (je nachdem, was länger ist). Diese Garantie erstreckt sich nur auf Teile, die von uns oder einem von uns autorisierten Dritten installiert wurden.
8.2 Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und andere Waren. Für Produkte, bei denen es sich um Verbrauchsmaterialien, Reagenzien oder andere Waren handelt, leisten wir Gewähr, dass alle diese Produkte zum Zeitpunkt des Versands den von uns veröffentlichten Spezifikationen entsprechen.
Sofern in der Produktdokumentation, im Angebot oder in der Preisliste nichts anderes angegeben ist, gilt als Garantiefrist der früher ablaufende Zeitraum der folgenden Fristen: (a) dreissig (30) Tage ab dem Datum der Lieferung dieser Produkte; (b) das auf dem Produkt angegebene Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum; (c) die Halbwertszeit des in dem Produkt enthaltenen radioaktiven Isotops; oder (d) die für das Produkt angegebene Anzahl von Verwendungen. Diese Gewährleistung ist nur dann gültig, wenn die Produkte unseren Anweisungen gemäss gelagert und im Einklang mit den veröffentlichten Spezifikationen verwendet werden.
8.2.1 Kundenspezifische Reagenzien. Revvity unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um sämtliche vom Kunden für die Produkte geforderten Spezifikationen zu erfüllen und diese mit der kundenspezifischen Etikettierung und gemäss Auftragssynthese, Leistungsangebot und Art der Anfrage zu liefern.
8.3 Software und Firmware.
Wir leisten Gewähr, dass Software (im Sinne von Ziffer 12.1), unabhängig davon, ob in ein Produkt eingebettet oder separat lizenziert, sowie Firmware im Wesentlichen die in unseren Programmhandbüchern beschriebenen Funktionsumfang aufweisen und bei ordnungsgemässer Installation und Betrieb auf einem Computer, der den darin angegebenen Spezifikationen entspricht, im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den gelieferten schriftlichen Unterlagen funktioniert; jedoch unter dem Vorbehalt, dass wir keine Garantie für den ununterbrochenen und störungsfreien Betrieb des Prozessors, der Software oder der Firmware übernehmen.
Die Garantiefrist beträgt neunzig (90) Tage ab dem Lieferdatum.
8.4 Gewährleistungsausschlüsse. Von den Garantien der Klauseln 8.1 bis 8.3 und von der Gewährleistung im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sind ausgeschlossen:
8.4.1 Verlust, Beschädigung, Defekt oder Ausfall eines Produkts aufgrund: (i) der Installation, Abänderung, Kalibrierung, Reparatur oder Wartung des Produkts, insbesondere Modifikationen, Reparaturen oder Wartung von Hardware, Firmware oder Software, die nicht von uns oder einem von uns autorisierten Dritten in das Produkt integriert oder mit diesem verbunden wurden; (ii) Unfälle beim Kunden, insbesondere Unfälle, die durch Überschwemmungen, Feuer oder andere Naturereignisse verursacht werden; (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder eines Dritten; (iv) das Verbringen eines Produkts an einen anderen Ort als den Ort der ursprünglichen Installation, es sei denn, dieser Transport erfolgt durch uns selbst; (v) unsachgemässe oder unzureichende Wartung; (vi) vom Kunden oder Dritten gelieferte Hardware, Software, Schnittstellen, Reagenzien, Teile, Verbrauchsmaterialien oder sonstige Betriebsmittel; (vii) jede Kombination oder Verwendung der Produkte mit inkompatiblen Geräten oder Zusatzprodukten, die mit diesen Produkten verbunden sein können; (viii) Verwendung oder Betrieb des Produkts: (a) unter Nichteinhaltung der geltenden Produktspezifikationen oder (b) im Widerspruch zu dem mit dem Produkt gelieferten Benutzerhandbuch; oder (ix) unsachgemässe Vorbereitung des Einsatzortes.
8.4.2 Wir übernehmen keine Garantie für Drittprodukte. Die „Gewährleistung” im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist ebenfalls ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, geben wir alle von Drittherstellern übernommene Garantie an den Kunden weiter.
8.4.3 Keine Garantie oder “Gewährleistung” im Sinne des Obligationenrechts (OR) wird für Verschleisskomponenten oder vom Kunden gewartete Komponenten übernommen, insbesondere Chromatografiesäulen, Glühwendeln, Energiequellen, Lampen, Leistungsverstärkerröhren, Grafitrohre, Haltevorrichtungen für die Probenzelle, Brenner- und Ofenkammern, Zerstäuber, Gegenstände im Probenpfad, Ventile, Spitzen und Schläuche, andere ähnliche Teile mit begrenzter Lebensdauer, die in der entsprechenden Bedienungsanleitung des Produkts aufgeführt sind, oder andere Gegenstände, die vom Kunden ersetzt werden.
8.5 Garantiebehelfe.
8.5.1 Wir haften nicht für Verstösse gegen die unter den Ziffern 8.1 bis 8.3 genannten Garantien, es sei denn: (i) der Kunde setzt uns innerhalb der geltenden Garantiefrist unter angemessener Beschreibung der defekten Produkte umgehend schriftlich davon in Kenntnis. (ii) der Kunde gibt uns gegebenenfalls nach Erhalt der Mitteilung angemessen Gelegenheit, diese Produkte zu prüfen und er sendet diese Produkte (falls von uns dazu aufgefordert) auf unsere Kosten an unseren Geschäftssitz zurück, damit diese dort geprüft werden können; und (iii) wir überprüfen in angemessener Weise die Behauptung des Kunden, dass die Produkte defekt sind.
8.5.2 Als alleinigen und ausschliesslichen Behelf des Kunden bei einer Verletzung der Garantien der Ziffern 8.1 bis 8.3 sowie bei der „Gewährleistung“ im Sinne des Obligationenrechts verpflichten wir uns, alle Teile von Produkten oder Software, die sich innerhalb der geltenden Garantiefrist als defekt erweisen, nach eigenem Ermessen, zu reparieren oder zu ersetzen.
Alternativ können wir uns jederzeit nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, unsere Gewährleistungsverpflichtungen aus diesen Verkaufsbedingungen zu erfüllen, indem wir der Rückgabe defekter Produkte oder defekter Software nach den hierin festgelegten Bedingungen zustimmen und den vom Kunden gezahlten Kaufpreis zeitanteilig, auf die Lebensdauer des Produkts oder den Softwarelizenzlaufzeit hochgerechnet, zurückerstatten.
8.5.4 SOFERN DIES NACH GELTENDEM RECHT NICHT ANDERWEITIG ERFORDERLICH IST, SIND DIE OBEN GENANNTEN LEISTUNGEN DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSBEHELFE DES KUNDEN UND UMFASSEN UNSERE GESAMTE HAFTUNG FÜR VERSTÖSSE GEGEN DIE UNTER ZIFFER 8.1 BIS 8.3 GENANNTEN BEGRENZTEN GEWÄHRLEISTUNGEN.
8.6 Mängelbehebung innerhalb der Garantiefrist.
8.6.1 Wir können versuchen, Fehler telefonisch oder auf elektronischem Wege zu diagnostizieren und zu beheben. Der Kunde hat die von uns festgelegte Problemermittlung, Problemlösung und das entsprechende Verfahren zu befolgen. Gegebenenfalls können wir von dem Kunden die Rücksendung eines bestimmten Teils ins Lager zur Wartung oder Unterstützung bei der Problemanalyse verlangen. Sollten wir feststellen, dass Arbeiten vor Ort erforderlich sind, werden von uns Servicetechniker damit beauftragt.
Fordert der Kunde Arbeiten vor Ort an, wenn ein Defekt auch aus der Ferne hätte behoben werden können oder wir reagieren auf die Mängelanzeige des Kunden und es wird festgestellt, dass kein unter die geltende Gewährleistung fallender Mangel vorliegt, haben wir Anspruch auf eine Aufwandentschädigung zu den anwendbaren Standardansätzen für alle durchgeführten Arbeiten und Kosten, die uns aus der Reaktion auf den Kundenwunsch entstehen.
Werden die verfügbaren Remote-Konnektivitätstools und die Ausrüstung für die direkte Problemberichterstattung, die Remote-Problemermittlung und die Problemlösung nicht installiert und eingesetzt, kann dies zu einer längeren Reaktionszeit führen und dem Kunden entstehen unter Umständen zusätzliche Kosten.
8.6.2 Sollten wir feststellen, dass Produkte, für die der Kunde Gewährleistungsleistungen angefordert hat, nicht von der geltenden Gewährleistung abgedeckt sind und dass wir Reparaturleistungen erbringen und Ersatzteile bereitstellen, die nicht unter diese Gewährleistung fallen, werden dem Kunden sämtliche Kosten für die Untersuchung und Reaktion auf diese Anfrage nach Gewährleistungsleistungen zu unseren zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Zeit- und Materialpreisen in Rechnung gestellt.
8.7 Ausschlussklausel. MIT AUSNAHME DES VORSTEHEND AUFGEFÜHRTEN UND AUSSER IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN WIR JEDE HAFTUNG AUSDRÜCKLICH AUS UND ÜBERNEHMEN KEINERLEI GARANTIE IN BEZUG AUF PRODUKTE UND SOFTWARE, INSBESONDERE (A) DIE ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT; (B) GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; UND (C) FÜR DIE VERLETZUNG DER GEISTIGEN ODER GEWERBLICHEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER, OB BENANNT ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, AUS DER REGELMÄSSIGEN VERHALTENSWEISE, AUFGRUND EINES GESCHÄFTSABLAUFS, DEM HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG. DARÜBER HINAUS ÜBERNEHMEN WIR KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DER FUNKTIONSUMFANG DER SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die in den vorliegenden Verkaufsbedingungen zugesprochenen Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschliesslichen Behelfe des Kunden. Wir haften gegenüber dem Kunden nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Entwicklung, Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, der Installation, der Wartung oder der Verwendung unserer Produkte oder Software, insbesondere Schäden, Aufwendungen, Kosten, Strafen oder indirekte Schäden und/oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenem Gewinn, entgangene Chancen und Möglichkeiten, Betriebsunterbrechungen, ausgebliebene Einsparungen und den Verlust von Daten oder Informationen). Vorbehältlich Ziffer 9.3 übernehmen wir keine andere Haftung in Verbindung mit dem Verkauf, der Installation, Wartung oder Verwendung unserer Produkte oder Software und berechtigen auch keine Dritten dazu, eine solche Haftung in unserem Namen zu übernehmen.
9.2 Vorbehältlich Ziffer 9.3 ist unsere maximale Gesamthaftung für Verluste oder Schäden dem Kunden gegenüber in Bezug auf Ansprüche, Klagen oder Gerichtsverfahren, die sich aus dem Vertrag ergeben, gleich ob aus Vertrag, Falschdarstellung, Irreführung, aus unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder aus sonstigen Gründen, auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt und übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag des Preises, den der Kunde an uns für die Produkte gezahlt hat, welche die Haftung ausgelöst haben, aus denen der Anspruch hervorgeht.
9.3 Nichts in diesen Bedingungen schliesst die Haftung einer Partei für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Tod oder Körperschäden aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer aus oder beschränkt sie oder schliesst die Rechte, Rechtsbehelfe oder Haftung einer Partei nach dem für diese Bedingungen in Bezug auf Betrug massgebendem Recht aus oder schränkt diese ein. Mit vorstehender Regelung unter Ziffer 9.3 ist, um jegliche Unklarheit zu vermeiden, keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden verbunden.
9.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche, Klagen oder Gerichtsverfahren, die sich aus dem Vertrag ergeben, gleich ob aus Vertrag, Falschdarstellung, Irreführung, aus unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder aus sonstigen Gründen, beträgt drei (3) Jahre nach Entstehen des Klagegrundes, sofern keine andere gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der „Gewährleistung“ beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn, der Schaden wurde von uns arglistig verschwiegen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln an den Produkten ist in Abschnitt 8 angegeben.
9.5 Die Nacherfüllung durch Nachbesserung von Mängeln oder Ersatzlieferung einschliesslich der Lieferung von Ersatzteilen führt nicht zu einem erneuten Beginn der Verjährungsfrist.
10. Befolgung der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräteverordnung (WEEE)
10.1 Die europäische Elektro- und Elektronik-Altgeräteverordnung wird von uns unter folgenden Bedingungen eingehalten:
a) Der Kunde trägt die Verantwortung und übernimmt die Kosten für den Transport von Altgeräten (Incoterms 2010: DDP) zu der von uns benannten, zugelassenen Sammelstelle.
b) Wir tragen die Verantwortung und übernehmen die Kosten für die Entsorgung und die abfallbezogenen Berichtspflichten von Altgeräten.
11. Export
11.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte und die zugehörige Technologie (insbesondere technische Daten und Informationen) den geltenden Exportbestimmungen unterliegen (insbesondere die geltenden Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und/oder des Vereinigten Königreichs und/oder der Schweiz), wodurch bestimmte Vorgänge und Aktivitäten eingeschränkt bzw. ganz verboten sein können.
Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Produkte oder zugehörige Technologie, weder direkt noch indirekt, unter Verstoss gegen die Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und/oder des Vereinigten Königreichs, zu verkaufen, zu transferieren, zu übertragen, zu exportieren oder wiederauszuführen. Der Kunde stellt uns alle Unterlagen zur Verfügung, die für den Versand der Produkte an die Abnahmestelle erforderlich sind.
11.2 Wir sind berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu verweigern, wenn durch die Erfüllung gegen Ziffer
11.1 verstossen würde.
12. Software und urheberrechtlich geschütztes Material
12.1 Software“ bezeichnet die Objektcodeform unserer Software und die dazugehörige Dokumentation, insbesondere die im Lieferumfang des Produkts enthaltene Steuerungs- oder Gerätesoftware. Für von uns gelieferte Software gelten gesonderte Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind bei uns verfügbar und gelten mit Lieferung der Software als vom Kunden angenommen.
12.2 Alle Rechte an der Software verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern, soweit sie dem Kunden in diesen Bedingungen oder durch andere Vereinbarungen nicht ausdrücklich gewährt wurden. Dem Kunden wird nur ein eingeschränktes Recht zur Nutzung der Software im Einklang mit den einschlägigen Bedingungen eingeräumt.
12.3 Sofern nicht anders angegeben, dürfen unsere urheberrechtlich geschützten Werke (insbesondere Software, Firmware und gedruckte Dokumentation) durch den Kunden nur zu Archivierungszwecken, zum Ersetzen einer fehlerhaften Kopie oder zur Überprüfung von Programmfehlern kopiert werden.
12.4 Alle für den Kunden bereitgestellten Handbücher sind ausschliesslich in englischer Sprache verfügbar.
13. Datenschutzbestimmungen und Vertraulichkeit
13.1. Während der Vertragsdurchführung werden von uns möglicherweise einige benötigte personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet und der Kunde kann einige personenbezogene Daten unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner verarbeiten.
13.2. Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz jederzeit einzuhalten und setzen alles daran, dass die Sicherheit und der Schutz der von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährleistet sind.
13.3. Alle im Rahmen des Vertrages ausgetauschten personenbezogenen Daten und kundenbezogenen Daten werden von beiden Parteien ausschliesslich für die in diesen Bedingungen bestimmten Zwecke verwendet. Beide Parteien erheben, verarbeiten und verwenden personenbezogene Daten ausschliesslich zur Durchführung des Vertrages.
13.4. Beide Parteien erklären, dass sie über die erforderlichen Massnahmen, Prozesse und Verfahren verfügen, die im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.
13.5. Beide Parteien haben geeignete technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um ein den Gefahren angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
13.6. Jede Partei kann sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung ihrer personenbezogenen Daten kostenfrei an die andere Partei wenden.
13.7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschliesslich im Rahmen der Abwicklung des Vertrages und in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang an andere Unternehmen (z.B. mit der Lieferung der Produkte beauftragte Speditionsunternehmen) weitergegeben. Ein Recht, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, besteht andernfalls nicht. In diesem Zusammenhang nimmt der Kunde zur Kenntnis und willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten auch ins Ausland übertragen werden dürfen, sofern angemessene Schutzmassnahmen getroffen werden.
13.8. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, legen diese nicht offen und stellen sicher, dass ihre Angestellten und die Mitarbeiter von Subunternehmern von der anderen Partei erhaltene vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und nicht offenlegen.
14. Sonstiges
14.1 Beim Kauf unter diesen Bedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, IVD-Produkte bestimmungsgemäss, im Einklang mit dem vorgesehenen Verwendungszweck, wie in der mit dem jeweiligen Produkt mitgelieferten Dokumentationen und den Spezifikationen definiert zu verwenden.
Ist ein Produkt mit „Nur für Forschungszwecke“ oder in ähnlicher Weise gekennzeichnet und nicht für den Gebrauch in diagnostischen Anwendungen bestimmt, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das Produkt nicht von der US-amerikanischen FDA - United States Food and Drug Administration - oder einer anderen zuständigen, ausländischen oder nationalen Behörde, für einen spezifischen Verwendungszweck, für Forschungszwecke, für die kommerzielle Anwendung oder für Diagnosezwecke genehmigt, freigegeben oder lizenziert wurde.
14.2 Die unter diesen Bedingungen verkauften Produkte werden dem Kunden als Endverbraucher zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf die Produkte nicht zum Weiterverkauf erwerben. Darüber hinaus darf der Kunde, ohne Einschränkung des Vorstehenden und ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung Produkte (i) nicht allein oder in Verbindung mit anderen Materialien an Dritte übertragen, verkaufen oder anderweitig vertreiben, (ii) für den Wiederverkauf abändern oder (iii) zur Herstellung gewerblicher Erzeugnisse verwenden.
14.3 Der Vertrag (einschliesslich dieser Verkaufsbedingungen) wird gemäss Schweizer Recht geregelt, ausgelegt und wirksam. Den deutschen Gerichten obliegt die ausschliessliche Rechtsprechung zur Beilegung von Ansprüchen, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen (einschliesslich Klagen auf Ausgleichszahlungen und Gegenklagen) oder die sich aus dem durch den Vertrag begründeten Rechtsverhältnis ergeben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
14.4 Keine Partei ist der anderen Partei oder Dritten gegenüber für Versäumnisse oder den Verzug bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäss dem Vertrag haftbar oder verantwortlich zu machen und es wird nicht als Versäumnis einer Partei oder Verstoss gegen diese Vereinbarung betrachtet (mit Ausnahme der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der anderen Partei), wenn und soweit eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung durch Handlungen oder Umstände verursacht wurde oder bedingt sind, die jenseits der nach vernünftigem Ermessen bestehenden Einflussmöglichkeiten der betroffenen Partei liegen, einschliesslich und ohne Beschränkung auf: Handlungen oder Unterlassungen der jeweils anderen Partei; höhere Gewalt, einschliesslich Überschwemmung, Feuer, Erdbeben oder Explosion; obligatorische oder freiwillige Einhaltung staatlicher Vorschriften, Anforderungen oder Massnahmen; Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (mit oder ohne formelle Kriegerklärung); terroristische Drohungen oder Anschläge, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen; nationaler Notstand; Revolution oder Aufruhr; Epidemie; Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft einer Partei davon betroffen ist oder nicht); Beeinträchtigungen oder Verzögerungen, die Transportunternehmen betreffen; Schwierigkeiten oder die Unfähigkeit, Rohstoffe zu beschaffen oder Lieferungen von angemessener oder geeigneter Qualität sicherzustellen; oder Ausfall der Telekommunikationsverbindungen oder Stromausfall (jeweils „unverschuldete Verzögerung“).
14.5 Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht abtreten, zuweisen oder delegieren. Jede Abtretung dieser Rechte oder Pflichten ohne eine solche Zustimmung ist ungültig.
14.6 Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, beschränkt sich die Ungültigkeit auf diese Bestimmung und die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
14.7 Diese Verkaufsbedingungen dürfen nur in schriftlicher Form ergänzt oder modifiziert werden, wobei ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass diese Bedingungen durch das von den bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichnete Schreiben abgeändert werden.
14.8 Der Vertrag gereicht zum alleinigen Nutzen der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Nachfolger und zulässigen Zessionare und keine ausdrücklich oder stillschweigend darin enthaltene Bestimmung darf einer anderen natürlichen oder juristischen Person gesetzliche oder billigkeitsrechtliche Rechte, Nutzen oder Rechtsmittel irgendwelcher Art gemäss oder aufgrund dieser Bedingungen einräumen.