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Allgemeine Verkaufsbedingungen von Revvity

Allgemeine Verkaufsbedingungen von Revvity

1. Anwendbarkeit; Vertragsschluss

1.1 Diese Verkaufsbedingungen (diese „Bedingungen") sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf von Geräten, Hardware und Verbrauchsprodukten („Produkte") durch uns an den Käufer unserer Produkte („Kunde") regeln. Diese Bedingungen und das begleitende Angebot, die Verkaufsbestätigung, das Konnossement und/oder das Rechnungsdokument (zusammen der „Vertrag") umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich.  Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen vorgedruckten, Standard- oder anderen Bedingungen, die in (i) der Bestellung des Kunden oder einem anderen Dokument, das zur Bestellung von Produkten verwendet wird, und/oder (ii) jeder Beschaffungsplattform eines Drittanbieters festgelegt sind, die hiermit abgelehnt werden und ungültig sind. Die Erfüllung der Bestellung des Kunden stellt keine Annahme der Geschäftsbedingungen des Kunden dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen, und die Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt. Die Annahme eines Angebots durch den Kunden unterliegt ausdrücklich der Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen, und bei der Übermittlung eines Auftrags an uns wird von der Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen ausgegangen. 

2. Preise

2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preisangebote nur dreißig (30) Tage gültig. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer, die im Land der ursprünglichen Lieferung zu entrichten ist. Sofern nicht anders angegeben, werden die Kosten für Verteilung, Fracht, Handhabung und/oder Installation zum Preis hinzugefügt, der zum Zeitpunkt des Versands gültig ist. Die Preise unterliegen einer Anpassung aufgrund von Spezifikationen, Mengen, Rohstoffen, Produktionskosten, Versandvereinbarungen (einschließlich und ohne Einschränkung des Versands außerhalb des Landes der ursprünglichen Lieferung), Empfangsverzögerungen des Kunden oder anderen Bedingungen, die nicht Teil des ursprünglichen Angebots waren.  

2.2 Alle Bestellungen, die einmal aufgegeben wurden, sind nicht stornierbar, es sei denn, wir stimmen einer solchen Stornierung schriftlich zu und der Kunde zahlt alle anwendbaren Stornierungs- und/oder Wiederauffüllungskosten.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde zahlt alle in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum unserer Rechnung. Zahlungen sind ohne Abzug direkt an uns zu leisten.         

3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,58 % zum von der Österreichischen Nationalbank von Zeit zu Zeit veröffentlichten offiziellen Satz zu berechnen. Die Erhebung von Zinsen erfolgt unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die uns zustehen.         

3.3 Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aus von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden und nicht res judicata ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche des Kunden nicht aus dem Vertrag entstehen.

4. Inspektion und Abnahme zu Gewährleistungszwecken

4.1 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu inspizieren und uns innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt (der „Inspektionszeitraum") schriftlich über jegliche Beschwerden zu informieren, dass die versandten Produkte nicht konforme Produkte darstellen. „Nicht konforme Produkte" umfasst nur Folgendes: (i) Das versandte Produkt ist anders als in der Bestellung des Kunden angegeben; oder (ii) das Produkt ist sichtbar beschädigt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde Produkte akzeptiert hat, es sei denn, er benachrichtigt Revvity wie hierin angegeben und legt den von Revvity geforderten Nachweis vor. Unterlässt der Kunde die Benachrichtigung über ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Inspektionsfrist, kann der Kunde keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadensersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) noch wegen eines Fehlers bei der Mangelfreiheit (§§ 871 f. ABGB) geltend machen. Wenn der Kunde Produkte erhält, bei denen Mängel oder Nichtkonformitäten erst nach Ablauf der Inspektionsfrist, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach dem Datum der Lieferung entdeckt werden, muss dieser Mangel oder diese Nichtkonformität innerhalb von fünf (5) Werktagen nach seiner Entdeckung gemeldet werden, andernfalls kann der Kunde keinen Anspruch mehr auf eine Gewährleistung geltend machen, auch nicht in Bezug auf einen solchen Mangel.  Danach unterliegen diese Produkte der in Abschnitt 8 unten dargelegten Gewährleistung.        

4.2 Wenn der Kunde Revvity innerhalb des Inspektionszeitraums schriftlich über nicht konforme Produkte informiert, wird Revvity nach eigenem Ermessen (i) solche nicht konformen Produkte ersetzen oder (ii) die für solche nicht konformen Produkte geleisteten Zahlungen gutschreiben oder erstatten.  Revvity stellt dem Kunden eine Rücksendeberechtigungsnummer zur Verfügung, die der Rücksendeverpackung beizufügen ist, damit eine Rücksendung angenommen werden kann.  Der Kunde versendet auf unsere Kosten nicht konforme Produkte an die von uns benannte Einrichtung. Wenn wir uns entscheiden, fehlerhafte Produkte zu ersetzen, versenden wir nach Erhalt der Lieferung fehlerhafter Produkte durch den Kunden die ersetzten Produkte an den Lieferort (wie in Abschnitt 5.2 unten definiert).  Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die in diesem Abschnitt dargelegten Rechtsbehelfe die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden für die Lieferung nicht konformer Produkte sind. Der Kunde haftet für die Rücknahmegebühren für den Fall, dass Produkte an uns zurückgesandt werden, die nicht konform sind.        

4.3 Außer wie im Vertrag vorgesehen, hat der Kunde kein Recht, Produkte an Revvity zurückzugeben.

5. Lieferung, Verpackung und Verlustrisiko

5.1 Alle Bestellungen werden versteuert an den Bestimmungsort geliefert (DDP - Incoterms 2010) und können eine Fracht- und Bearbeitungsgebühr enthalten, um die Kosten für Abholung, Transport, Versicherung und Lieferung zu decken.         

5.2 Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Straßenebene, vor der Haustür des Kunden oder an eine andere im Vertrag angegebene Adresse („Lieferort“).        

5.3 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Liefer- und Versandtermine ungefähre Angaben und unterliegen unserem Verfügbarkeitszeitplan.  Wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die angegebenen Liefertermine einzuhalten.  Wir haften jedoch nicht für die Nichteinhaltung der angegebenen Liefertermine oder für Verzögerungen bei der Erfüllung des Vertrags, die durch eine entschuldbare Verzögerung (wie in Klausel 14.4 definiert) verursacht werden. Der Kunde wird so bald wie möglich über den Beginn und das Ende entschuldbarer Verzögerungen informiert.        

5.4 Wir können Teillieferungen von Produkten vorbehaltlich unserer internen Verfahren und Genehmigungen vornehmen. 

6. Steuern

6.1 Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die auf oder für die an den Kunden verkauften Produkte erhoben werden können, einschließlich, ohne Einschränkung, aller Umsatz- und Mehrwertsteuern.        

6.2 Wenn der Kunde behauptet, dass eine Transaktion keiner solchen Steuer unterliegt oder dass wir nicht verpflichtet sind, eine solche Steuer einzuziehen, muss der Kunde uns alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Untermauerung einer solchen Behauptung erforderlich sind, und es uns ermöglichen, jede Entscheidung zu dokumentieren, die wir möglicherweise treffen, diese Steuer(n) nicht einzuziehen. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Aufwendungen oder Maßnahmen, die aufgrund unseres Vertrauens auf die Aussagen und Dokumente des Kunden entstehen, und hält uns diesbezüglich schadlos.

7. Installation und Standortorbereitung

7.1 Die Installation von Produkten ist nur dann im Kaufpreis der Produkte enthalten, wenn dies ausdrücklich im Vertrag angegeben ist. Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag angegeben, erfolgt die Installation der Produkte nur im Land der ursprünglichen Lieferung.        

7.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, angemessene Umweltbedingungen am Standort vorzubereiten und die erforderlichen Dienstleistungen für die Dauer der Installation zu erbringen, einschließlich, was auch immer erforderlich ist, um die Produkte zu entladen und zur Verwendung an ihren geeigneten Ort zu transportieren. Andernfalls wird eine Servicegebühr von uns fällig, um die verlorene Zeit unseres Servicepersonals zu decken. Wenn eine Installation von Produkten auf dem Computersystem eines Kunden durchgeführt werden soll, ist der Kunde in vollem Umfang dafür verantwortlich, eine angemessene Datensicherung durchzuführen, um die Integrität der vorhandenen Daten zu erhalten. Wenn Revvity nicht in der Lage ist, die Installation innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Versanddatum eines Produkts durchzuführen, weil der Kunde die Website nicht wie erforderlich vorbereitet hat, haftet der Kunde für alle Kosten, die mit einer solchen Verzögerung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf erforderliche Hardware-, Software- und Firmware-Updates.  Eine Verzögerung der Installation verlängert nicht die vertragliche Gewährleistungsfrist.        

7.3 Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seine Räumlichkeiten in einem sicheren Zustand zu halten und alle geltenden Gesetze für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einzuhalten. Der Kunde übernimmt hiermit die volle Verantwortung für Schäden oder Verletzungen oder die Haftung, die sich aus Arbeiten ergeben, die von unserem Servicepersonal während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Kunden ausgeführt werden, es sei denn, dies wurde allein durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten unseres Servicepersonals verursacht.        

7.4 Die Installation der Produkte wird auf der Grundlage der geleisteten Zeit und des verwendeten Materials in Rechnung gestellt, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir berechnen den dann gültigen Stundensatz für Arbeits-, Reise- und Wartezeit sowie etwaige im Vertrag aufgeführte Mehrkosten.        

7.5 Der Kunde hat uns die schriftliche Annahme der Installation der Produkte zu erteilen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde uns eine solche schriftliche Abnahme nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Abschluss der Installation erteilt und innerhalb dieser Zeit keine Mängel an der Installation gemeldet hat.

8. Eingeschränkte Garantie

Die in diesem Abschnitt 8 dargelegten Garantien sind die einzigen und ausschließlichen Garantien, die für die im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Produkte gewährt werden, und gelten nur für den Kunden als Erstkäufer.  Die „Garantiezeit" ist der Zeitraum, in dem die Garantie gültig ist, wie für jede der unten aufgeführten Garantien angegeben.        

8.1 Geräte.  Revvity garantiert, dass seine Geräteprodukte im Wesentlichen den veröffentlichten Spezifikationen von Revvity entsprechen, die zum Zeitpunkt des Versands gültig sind, und dass sie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, wenn sie einem normalen, ordnungsgemäßen und beabsichtigten Gebrauch unterzogen werden, mit der Ausnahme, dass keine Garantie für gebrauchte, generalüberholte oder zuvor im Besitz befindliche Produkte gewährt wird.  Sofern im anwendbaren Angebot keine andere Frist angegeben ist, beträgt die Garantiezeit (i) ein (1) Jahr ab dem Datum des Versands an den Kunden oder (ii) wenn das Produkt von unseren zertifizierten Servicetechnikern installiert werden muss, das frühere von (x) ein (1) Jahr ab dem Datum der Installation oder (y) fünfzehn (15) Monate ab dem Datum, an dem wir das Produkt an den Kunden versenden.  Diese Garantie gilt nur für Produkte innerhalb des Landes der ursprünglichen Lieferung.        

8.1.1 Ersatzteile.  Teile, die während einer Gewährleistungsreparatur ersetzt werden, können von Revvity behalten werden und werden bei Reparatur oder Austausch das alleinige und ausschließliche Eigentum von Revvity.  Wir garantieren Ersatzteile für den längeren Zeitraum von (i) der Restlaufzeit der ursprünglichen Garantiezeit des Produkts, in dem das Teil installiert ist, oder (ii) neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Austauschs.  Diese Garantie gilt nur für Teile, die von uns oder einem von uns autorisierten Dritten installiert werden.        

8.2 Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und andere Waren.  Für Produkte, die Verbrauchsmaterialien, Reagenzien oder andere Waren sind, garantieren wir, dass zum Zeitpunkt des Versands alle diese Produkte unseren veröffentlichten Spezifikationen entsprechen.  Sofern in der Produktdokumentation, dem Angebot oder der Preisliste nicht anders angegeben, gilt die Gewährleistungsfrist für den jeweils früheren der folgenden Zeiträume: (a) dreißig (30) Tage ab dem Datum der Lieferung dieser Produkte; (b) das auf dem Produkt aufgeführte Verfalls- oder „Verbrauchsdatum“; (c) die Halbwertszeit des im Produkt enthaltenen Radioisotops; oder (d) die angegebene Anzahl von Verwendungen des Produkts.  Diese Garantie gilt nur, wenn diese Produkte gemäß unseren Anweisungen gelagert und gemäß den veröffentlichten Spezifikationen verwendet werden.        

8.2.1 Benutzerdefinierte Reagenzien. Revvity unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um alle vom Kunden geforderten Spezifikationen für Produkte zu erfüllen, die gemäß seinen kundenspezifischen Etikettierungs-/Synthesedienstangeboten und der Art der Anfrage geliefert werden.        

8.3 Software & Firmware.  Wir garantieren, dass Software (wie in Klausel 12.1 unten definiert), unabhängig davon, ob sie in ein Produkt eingebettet oder separat lizenziert ist, und Firmware im Wesentlichen die in unseren Programmhandbüchern beschriebene Funktionalität enthalten und, wenn sie ordnungsgemäß installiert und auf einem Computer betrieben wird, der den darin angegebenen Spezifikationen entspricht, im Wesentlichen in Übereinstimmung damit funktionieren; vorausgesetzt jedoch, dass wir nicht garantieren, dass der Betrieb des Prozessors, der Software oder der Firmware ununterbrochen oder fehlerfrei ist.  Die Gewährleistungsfrist beträgt neunzig (90) Tage ab Lieferdatum.        

8.4  Ausschlüsse.  Von den Gewährleistungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 ausgenommen sind:        

8.4.1 Verlust, Beschädigung, Defekt oder Nichterfüllung aufgrund von: (i) einer Installation, Änderung, Kalibrierung, Reparatur oder Wartung des Produkts, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, Reparaturen oder Wartung von Hardware, Firmware oder Software, die in das Produkt integriert oder mit dem Produkt verbunden ist und nicht von uns oder einem von uns autorisierten Dritten durchgeführt wird; (ii) alle Unfälle, die am Standort des Kunden auftreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die durch Überschwemmungen, Feuer oder andere Naturereignisse verursacht werden; (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder eines Dritten; (iv) jede Bewegung eines Produkts an einen anderen Ort als den Ort der ursprünglichen Installation, es sei denn, diese Bewegung wird von uns durchgeführt; (v) unsachgemäße oder unzureichende Wartung; (vi) vom Kunden oder einem Dritten gelieferte Hardware, Software, Schnittstellen, Reagenzien, Teile, Verbrauchsmaterialien oder andere Lieferungen; (vii) jede Kombination oder Verwendung der Produkte mit inkompatiblen Geräten oder Nebenprodukten, die mit diesen Produkten verbunden sein können; (viii) Verwendung oder Betrieb eines Produkts: (a) außerhalb der geltenden Produktspezifikationen oder (b) nicht im Einklang mit der mit dem Produkt gelieferten Bedienungsanleitung oder (ix) unsachgemäße Standortvorbereitung.        

8.4.2 Wir übernehmen keine Gewährleistung für von Dritten hergestellte Produkte.  Soweit gesetzlich zulässig, werden wir alle Garantien eines Drittherstellers an den Kunden weitergeben.        

8.4.3 Alle verbrauchbaren oder vom Kunden gewarteten Komponenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Chromatographiesäulen, Filamente, Energiequellen, Lampen, Leistungsverstärkerrohre, Graphitrohre, Probenzellenhalter, Brenner- und Ofenkammern, Vernebler, Gegenstände im Probenpfad, Ventile, Spitzen und Schläuche, andere ähnliche Teile mit begrenzter Lebenserwartung, auf die in der geltenden Betriebsanleitung des Produkts verwiesen wird, oder andere Gegenstände, die von einem Kunden ersetzt werden sollen.        

8.5 Rechtsbehelfe.         

8.5.1 Wir haften nicht für die Verletzung der in den Ziffern 8.1 bis 8.3 dargelegten Garantien, es sei denn: (i) Der Kunde gibt uns während des jeweiligen Garantiezeitraums unverzüglich eine schriftliche Mitteilung und eine angemessene Beschreibung der fehlerhaften Produkte; (ii) falls zutreffend, erhalten wir nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit, diese Produkte zu prüfen, und der Kunde (wenn er von uns dazu aufgefordert wird) sendet diese Produkte auf unsere Kosten an unseren Geschäftssitz zurück, damit die Prüfung dort stattfinden kann; und (iii) wir überprüfen in angemessener Weise die Behauptung des Kunden, dass die Produkte fehlerhaft sind.         
         
8.5.2 Als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der Garantien in den Ziffern 8.1 bis 8.3 verpflichten wir uns, nach eigenem Ermessen alle Teile dieser Produkte oder Software zu reparieren oder zu ersetzen, die sich innerhalb der geltenden Garantiezeit als defekt erweisen.  Alternativ können wir jederzeit nach eigenem Ermessen unsere Garantieverpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen, indem wir die Rückgabe eines defekten Produkts oder einer defekten Software gemäß den hierin festgelegten Bedingungen akzeptieren und den vom Kunden gezahlten Kaufpreis anteilig über die Laufzeit des Produkts oder der Software-Lizenz zurückerstatten.         
         
8.5.3 DIE OBEN DARGELEGTEN RECHTSBEHELFE SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN UND UNSERE GESAMTE HAFTUNG FÜR JEDEN VERSTOSS GEGEN DIE IN DEN ZIFFERN 8.1 BIS 8.3 DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN.        

8.6 Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist.          

8.6.1 Wir können versuchen, Mängel telefonisch oder elektronisch zu diagnostizieren und zu beheben. Der Kunde muss die von uns festgelegte Problembestimmung, Lösung und Vorgehensweise befolgen. Gegebenenfalls können wir die Rückgabe eines bestimmten Teils an sein Depot zur Bedienung oder zur Unterstützung bei der Problembestimmung verlangen. Wenn wir feststellen, dass Vor-Ort-Arbeiten erforderlich sind, wird ein Servicetechniker eingesetzt. Wenn der Kunde Arbeiten vor Ort anfordert, bei denen ein Mangel aus der Ferne hätte behoben werden können, oder wenn wir auf die Mängelbenachrichtigung des Kunden reagieren und kein unter die geltende Garantie fallender Mangel festgestellt wird, haben wir Anspruch auf Entschädigung zu unseren dann üblichen Sätzen für alle aufgrund des Antrags des Kunden erbrachten Arbeiten und Kosten. Wenn verfügbare Remote-Konnektivitätstools und -geräte nicht für die direkte Problemmeldung, Remote-Problemermittlung und -lösung installiert und verwendet werden, kann dies zu längeren Reaktionszeiten und zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.        

8.6.2 Wenn wir feststellen, dass Produkte, für die der Kunde Garantieleistungen angefordert hat, nicht von der geltenden Garantie abgedeckt sind, und wir Reparaturdienstleistungen oder Ersatzteile bereitstellen, die nicht von einer solchen Garantie abgedeckt sind, ist der Kunde für die Zahlung aller Kosten für die Untersuchung und Beantwortung einer solchen Garantieleistungsanfrage zu unseren dann geltenden Zeit- und Materialraten verantwortlich.          

8.7 Haftungsausschluss.  AUSSER WIE OBEN DARGELEGT UND SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, LEHNEN WIR AUSDRÜCKLICH JEGLICHE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF PRODUKTE UND SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG (A) DER MARKTGÄNGIGKEIT; (B) DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; ODER (C) GEGEN DIE VERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS EINES DRITTEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ ODER SATZUNG, GESCHÄFTSVERLAUF, LEISTUNGSVERLAUF, NUTZUNG DES HANDELS ODER ANDERWEITIG. DARÜBER HINAUS GARANTIEREN WIR NICHT, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS MÄNGEL AN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. 

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir gegenüber dem Kunden nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Kosten und Geldbußen und/oder andere indirekte oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese auf einen Vertrag, Falschdarstellung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig beruhen, die sich aus der Konzeption, Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, der Installation, dem Service oder der Verwendung unserer Produkte oder Software ergeben. Wir übernehmen weder eine Haftung im Zusammenhang mit dem Design, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, der Installation, dem Service oder der Nutzung unserer Produkte oder Software noch bevollmächtigen wir eine andere Person, diese für uns zu übernehmen.        

9.2 Vorbehaltlich Klausel 9.3 übersteigt unsere maximale Gesamthaftung gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden in Bezug auf Ansprüche, Klagen oder Verfahren, die sich aus dem Vertrag ergeben, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche Verpflichtungen, Falschdarstellungen, unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängige Haftung oder anderweitig handelt, nicht den Gesamtbetrag des Preises, den der Kunde an uns für die Produkte gezahlt hat, die zu dem Anspruch führen, der der Haftung zugrunde liegt.        

9.3 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung einer Partei für Vorsatz, vorsätzliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit, Tod oder Personenschäden aus, die sich aus ihrer Fahrlässigkeit oder der ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer ergeben, oder schließt die Rechte, Rechtsbehelfe oder Haftung einer Partei nach dem Gesetz aus, das diese Bedingungen in Bezug auf Betrug regelt.        

9.4 Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren, die sich aus dem Vertrag ergeben, sei es aus dem Vertrag, aus Falschdarstellungen, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus anderen Gründen, richtet sich nach geltendem Recht.  

10. Einhaltung von WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)

10.1 Wir werden die europäische WEEE-Verordnung unter folgenden Bedingungen einhalten:       

a) Der Kunde trägt die Verantwortung und die Kosten des Transports (Incoterms 2020: DDP) von Altgeräten an die von uns benannte autorisierte WEEE-Sammelstelle.       

b) Wir tragen die Verantwortung und die Kosten im Zusammenhang mit der Entsorgung und Datenmeldung von Abfallgeräten.

11. Export

11.1 Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und die damit verbundene Technologie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Daten und Informationen) den geltenden Exportbestimmungen unterliegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und/oder Österreichs), die bestimmte Vorgänge verbieten oder einschränken können. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Produkte oder verwandte Technologien nicht direkt oder indirekt zu verkaufen, zu übertragen, auszuführen oder erneut auszuführen, wenn es gegen die Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und/oder Österreichs verstößt. Der Kunde stellt uns alle Unterlagen zur Verfügung, die für den Versand der Produkte zum Lieferort erforderlich sind.     

11.2 Wir sind berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu verweigern, wenn die Erfüllung gegen Klausel 11.1 verstoßen würde.  

12. Software und urheberrechtlich geschütztes Material

12.1 „Software" bezeichnet die Objektcodeform unserer Software und der dazugehörigen Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuerungs- oder Gerätesoftware, die im Produkt enthalten ist.  Wir stellen Software zu gesonderten Bedingungen zur Verfügung. Solche Geschäftsbedingungen sind bei uns erhältlich und gelten als vom Kunden bei Lieferung der Software akzeptiert.  

12.2 Alle Rechte an der Software verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern, soweit sie dem Kunden nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder durch andere Vereinbarungen eingeräumt wurden. Dem Kunden wird nur ein eingeschränktes Recht zur Nutzung der Software gemäß den dafür geltenden Bedingungen gewährt.   

12.3 Sofern nicht anders angegeben, dürfen unsere urheberrechtlich geschützten Werke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Firmware und gedruckte Dokumentation) nur zu Archivzwecken, zum Austausch einer fehlerhaften Kopie oder zur Überprüfung von Programmfehlern durch den Kunden kopiert werden.  

12.4 Alle Handbücher, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind nur in englischer Sprache verfügbar. 

13. Datenschutzverordnung und Vertraulichkeit 

13.1. Bei der Erfüllung des Vertrags können wir einige erforderliche personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, und der Kunde kann einige personenbezogene Daten unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner verarbeiten.  

13.2. Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz jederzeit einzuhalten sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der verarbeiteten personenbezogenen Daten.  

13.3. Alle personenbezogenen Daten und kundenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertrags ausgetauscht werden, werden von beiden Parteien ausschließlich für die in diesen Bedingungen definierten Zwecke verwendet. Beide Parteien werden die personenbezogenen Daten nur für die Erfüllung des Vertrags erhalten, verarbeiten und verwenden.  

13.4. Beide Parteien erklären, dass sie über alle erforderlichen Richtlinien, Prozesse und Verfahren verfügen, die dem geltenden Recht entsprechen und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.  

13.5. Beide Parteien haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.  

13.6. Jede Partei kann sich bei Fragen zur Erlangung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten kostenlos an die andere Partei wenden.  

13.7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden an andere Unternehmen (z. B. Speditionen, die mit der Lieferung der Produkte beauftragt sind) nur im Rahmen und in dem Umfang weitergegeben, der für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Andernfalls besteht kein Recht auf Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. In diesem Zusammenhang erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten auch im Ausland offengelegt werden können, jedoch unter der Bedingung, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden.  

13.8. Beide Parteien werden alle Informationen vertraulicher Natur, die sie von der anderen Partei erhalten haben, vertraulich behandeln und nicht offenlegen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter und die Mitarbeiter eines Subunternehmers diese vertraulich behandeln und nicht offenlegen. 

14. Sonstiges

14.1 Wenn der Kunde das Produkt im Rahmen dieses Vertrags kauft, stimmt er zu, IVD-Produkte in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Verwendung des Produkts zu verwenden, wie in der Dokumentation und den Spezifikationen definiert, die mit diesem Produkt geliefert werden. Wenn das Produkt mit „Nur für Forschungszwecke“ oder einer ähnlichen Kennzeichnungserklärung gekennzeichnet ist und nicht für Diagnoseverfahren bestimmt ist, erkennt der Kunde an, dass das Produkt nicht von der Food and Drug Administration der Vereinigten Staaten oder einer anderen Aufsichtsbehörde, egal ob im Ausland oder im Inland, für einen bestimmten Verwendungszweck, egal ob Forschung, Handel oder Diagnose, zugelassen, genehmigt oder lizenziert wurde. 

14.2 Die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Produkte werden dem Kunden als Endbenutzer zur Verfügung gestellt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Produkte zum Weiterverkauf zu erwerben. Darüber hinaus und ohne Einschränkung des Vorstehenden darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Genehmigung von uns (i) keine Produkte an Dritte übertragen, verkaufen oder anderweitig vertreiben, sei es allein oder in Kombination mit anderen Materialien, (ii) Produkte zum Weiterverkauf modifizieren oder (iii) Produkte zur Herstellung kommerzieller Produkte verwenden. 

14.3 Der Vertrag (einschließlich dieser Bedingungen) unterliegt österreichischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt und wirksam. Die Gerichte Österreichs sind ausschließlich für die Beilegung von Ansprüchen, Streitigkeiten oder Differenzen zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich Aufrechnungs- oder Gegenforderungen) oder dem durch den Vertrag begründeten Rechtsverhältnis ergeben können.  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen (CISG). 

14.4 Keine der Parteien haftet oder ist verantwortlich gegenüber der anderen Partei oder gilt als in Verzug geraten oder gegen den Vertrag verstoßen zu haben, für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Ausführung einer Vertragsbedingung (mit Ausnahme von Verpflichtungen zur Zahlung an die andere Partei im Rahmen dieses Vertrags), wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Handlungen oder Umstände verursacht wurde, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei; Handlungen höherer Gewalt, einschließlich Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, oder Explosion; obligatorische oder freiwillige Einhaltung staatlicher Vorschriften, Anfragen oder Aktionen; Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob Krieg erklärt wird oder nicht); terroristische Drohungen oder Handlungen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; nationale Notfälle; Revolution oder Aufstand; Epidemie oder Pandemie; Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer der Parteien beziehen oder nicht); Beschränkungen oder Verzögerungen, die Träger betreffen; Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Vorräten von angemessener oder geeigneter Qualität; oder Telekommunikationsausfall oder Stromausfall (jeweils, eine „entschuldbare Verzögerung“). 

14.5 Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen oder delegieren, und jede angebliche Abtretung dieser Rechte oder Pflichten ohne diese Zustimmung ist null und nichtig. 

14.6 Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so beschränkt sich die Unwirksamkeit auf diese Bestimmung, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

14.7 Diese Bedingungen dürfen nur in schriftlicher Form geändert oder modifiziert werden, die ausdrücklich angibt, dass sie diese Bedingungen ändern und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet werden. 

14.8 Der Vertrag ist zum alleinigen Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger und nichts in diesem Vertrag, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein rechtliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder Rechtsbehelf jeglicher Art gemäß oder aufgrund dieser Bedingungen zu verleihen oder zu übertragen. 

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